Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

UKAJ – Vermittlung von handwerklichen Dienstleistungen · Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Liridon Ukaj, Vermittlung von handwerklichen Dienstleistungen UKAJ, Schorrenweg 6, 73529 Schwäbisch Gmünd (nachfolgend „UKAJ") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, UKAJ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) UKAJ ist ausschließlich als Vermittler und Koordinator tätig. UKAJ vermittelt handwerkliche Fachbetriebe (nachfolgend „Partnerbetriebe") an den Auftraggeber und übernimmt die Koordination des Gesamtprojekts. UKAJ führt selbst keine handwerklichen Arbeiten aus.

(2) Die Leistungen von UKAJ umfassen insbesondere:

  • – Analyse des Projekts und Beratung des Auftraggebers
  • – Auswahl und Vermittlung geeigneter Partnerbetriebe aus dem Netzwerk von UKAJ
  • – Koordination der beteiligten Fachbetriebe untereinander
  • – Begleitung des Projekts von der Anfrage bis zur Übergabe
  • – Unterstützung bei der Immobilienvermittlung (Verkauf, Wertoptimierung)

(3) Die Vertragsbeziehung für die handwerkliche Ausführung besteht direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Partnerbetrieb. UKAJ ist an diesem Vertrag nicht als Vertragspartei beteiligt und haftet nicht für die Leistungen der Partnerbetriebe.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Anfrage des Auftraggebers über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch stellt ein unverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrags dar.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn UKAJ die Anfrage schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

(3) Die Erstberatung durch UKAJ ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die Vermittlungs- und Koordinationsleistungen von UKAJ wird individuell im Rahmen eines gesonderten Angebots vereinbart und schriftlich festgehalten.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung von UKAJ nach erfolgreicher Vermittlung eines Partnerbetrieb und Beginn der Arbeiten fällig.

(3) Rechnungen von UKAJ sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug ist UKAJ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen.

(5) Die Vermittlung des Partnerbetrieb an den Auftraggeber ist für den Auftraggeber kostenfrei, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Vergütung von UKAJ erfolgt in diesem Fall durch den Partnerbetrieb.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, UKAJ alle für die Vermittlung und Koordination erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Zugänge zum Objekt für Besichtigungen und die Durchführung von Arbeiten gewährt werden.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Leistungen der Partnerbetriebe unverzüglich nach deren Abschluss abzunehmen und etwaige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen.

§ 6 Haftung

(1) UKAJ haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von UKAJ oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) UKAJ haftet nicht für die Qualität, Vollständigkeit oder Pünktlichkeit der durch die vermittelten Partnerbetriebe erbrachten handwerklichen Leistungen. Für Mängel der handwerklichen Ausführung haftet ausschließlich der jeweilige Partnerbetrieb nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

(3) UKAJ übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen der Partnerbetriebe. Diese stellen lediglich Schätzungen dar.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von UKAJ auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Da UKAJ ausschließlich als Vermittler tätig ist, bestehen Gewährleistungsansprüche für handwerkliche Arbeiten ausschließlich gegenüber dem ausführenden Partnerbetrieb gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB).

(2) UKAJ unterstützt den Auftraggeber bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen gegenüber dem Partnerbetrieb, ist jedoch nicht selbst Schuldner dieser Ansprüche.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vermittlungsvertrag mit UKAJ kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich (auch per E-Mail) gekündigt werden, sofern noch kein Partnerbetrieb erfolgreich vermittelt wurde.

(2) Nach erfolgreicher Vermittlung eines Partnerbetriebs und Beginn der Arbeiten bleibt der Vergütungsanspruch von UKAJ bestehen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Datenschutz

UKAJ verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG). Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Schwäbisch Gmünd.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.